Urlaub
27.12.2023
Sehr geehrte Patienten,
unsere Praxis bleibt bis zum 08.01.2024 urlaubsbedingt geschlossen. Sollten während dieser Zeit eventuelle Notfälle (nur in Verbindung mit akuten Beschwerden) auftreten, wenden Sie sich bitte an den eingeteilten Notdienstzahnarzt, da wir für diese Zeit keine Vertretung aufgrund des sich allmählich abzeichnenden Zahnärztemangels für Sie finden konnten. Den entsprechenden Notdienst können Sie unter der Nummer 116117 erfragen.
Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen ruhigen Jahreswechsel
Ihr Praxisteam der Zahnarztpraxis Fröhlich
Urlaub
22.12.2022
Sehr geehrte Patienten,
unsere Praxis bleibt bis zum 04.01.2023 urlaubsbedingt geschlossen. Sollten während dieser Zeit eventuelle Notfälle auftreten, wenden Sie sich bitte an den eingeteilten Notdienstzahnarzt. Diesen können Sie unter der Nummer 116117 erfragen.
Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen ruhigen Jahreswechsel
Ihr Praxisteam der Zahnarztpraxis Fröhlich
FFP2-Maskenpflicht
21.09.2022
Sehr geehrte Patienten,
am 16. September 2022 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Covid-19 zugestimmt, das der Bundestag am 8. September 2022 verabschiedet hatte.
Bundesweit gilt künftig eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, dort ist außerdem ein Corona-Test verpflichtend. Der Bundestagsbeschluss führt die FFP2-Maskenpflicht bundesweit auch in ambulanten medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen oder bei Rettungsdiensten ein, um insbesondere vulnerable Gruppen zu schützen. Auch im Fernverkehr von Bus und Bahn muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Hinweis zu Praxisöffnungszeiten während Himmelfahrt 2022
11.05.2022
Sehr geehrte Patienten,
wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Praxis auch am Freitag, den 27.05.2022, zur regulären Sprechzeit zwischen 08.00 - 12.00 Uhr für Sie geöffnet.
Ihr Praxisteam der Zahnarztpraxis Fröhlich
Maskenpflicht bleibt bestehen
21.03.2022
Sehr geehrte Patienten,
trotz der allgemein gelockerten Covid-19-Pandemierestriktionen bleibt das Tragen einer entsprechenden Schutzmaske oder eines Mund-Nasen-Schutzes auch weiterhin im Praxisbetrieb bestehen.
Hierzu die Landeszahnärztekammer Thüringen:
Darüber hinaus schreibt die Infektionsschutzverordnung des Landes Thüringen weiterhin das Tragen von Mund-Nase-Schutz und/oder FFP2-Maske während des gesamten Aufenthaltes in einer Zahnarztpraxis vor. Dies schließt Besucher und Patienten (mit Ausnahme der begrenzten Behandlungssituation) ein. Die beibehaltene Maskenpflicht in Thüringer Zahnarztpraxen gilt zunächst bis einschließlich 14. April 2022.
Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden und informieren Sie über eintretende Änderungen. Bleiben Sie gesund!
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